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   BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 32.07   

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BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 32.07 (https://dejure.org/2009,11710)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 9 A 32.07 (https://dejure.org/2009,11710)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 9 A 32.07 (https://dejure.org/2009,11710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Klagefrist des § 74 Abs. 1 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf die Einbeziehung eines Änderungsbeschlusses in ein anhängiges Klageverfahren gegen den von der Änderung betroffenen Planfeststellungsbeschluss - Inhaltlich einheitliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Klagefrist des § 74 Abs. 1 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) auf die Einbeziehung eines Änderungsbeschlusses in ein anhängiges Klageverfahren gegen den von der Änderung betroffenen Planfeststellungsbeschluss; Inhaltlich einheitliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz tragfähig, aber ergänzungsbedürftig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 32.07
    Zur Begründung nimmt der Senat zunächst vollinhaltlich Bezug auf die nachfolgend wiedergegebenen Ausführungen in seinem Urteil vom selben Tage zum Parallelverfahren BVerwG 9 A 39.07, in dem er auf teilweise gleichgerichtete Rügen der Klägerin jenes Verfahrens den Planfeststellungsbeschluss einer Überprüfung unterzogen hat:.

    27 b) Der Kläger greift durch Vorlage einer RegioConsult-Stellungnahme vom Februar 2009 die behördliche Lärmprognose nicht nur mit nach den zitierten Ausführungen in dem Urteil zum Verfahren BVerwG 9 A 39.07 unberechtigten Einwänden gegen die Verkehrsuntersuchungen an, sondern behauptet außerdem, die in der Aktualisierung der IVV-Verkehrsprognose aus dem Jahr 2006 ermittelte Steigerung der Lkw-Anteile im Vergleich zu den von IVV im Jahr 2004 ermittelten Anteilen sei in der Lärmprognose unberücksichtigt geblieben.

    Unabhängig davon war der Beklagte, wie sich aus den zitierten Ausführungen zum Urteil zum Parallelverfahren BVerwG 9 A 39.07 weiterhin ergibt, nach den Umständen des Falles berechtigt, die Bewältigung der Luftschadstoffproblematik der Luftreinhalteplanung zu überlassen.

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 32.07
    Sie schließt grundsätzlich eine Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde aus, die Einhaltung der Grenzwerte vorhabenbezogen zu garantieren (Urteil vom 26. Mai 2004 BVerwG 9 A 6.03 BVerwGE 121, 57 und vom 23. Februar 2005 BVerwG 4 A 5.04 BVerwGE 123, 23 ).

    Für die Annahme, dass dies nicht möglich ist, müssen deshalb besondere Umstände vorliegen, wie sie zum Beispiel an zentralen Verkehrsknotenpunkten gegeben sein können (vgl. Urteil vom 23. Februar 2005 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 32.07
    19 Die genannte Fristbestimmung soll für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit sorgen; gleichzeitig dient sie der Gewährleistung eines wirkungsvollen behördlichen und gerichtlichen Verfahrens (Urteil vom 30. Oktober 1997 BVerwG 3 C 35.96 BVerwGE 105, 288 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 2 BvL 26/81 BVerfGE 60, 253 ).

    Solange er auf dessen Änderung nicht mit einer Erledigungserklärung reagiert, ist davon auszugehen, dass sein vorher dokumentierter Abwehrwille fortbesteht und sich nunmehr gegen die veränderte Planungsentscheidung richtet, in der der ursprüngliche Beschluss inhaltlich wenn auch modifiziert weiterwirkt (hierzu tendierend bereits Urteil vom 30. Oktober 1997 a.a.O. S. 296 f.).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 32.07
    Der in den Vorplanungen vorgesehene Standort des nördlichen Teils der Anschlussstelle auf der Westseite der L 156 erweist sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange nicht eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Lösung und musste sich deshalb der Planfeststellungsbehörde nicht als vorzugswürdig aufdrängen (vgl. Urteile vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 und vom 20. Mai 1999 BVerwG 4 A 12.98 NVwZ 2000, 555 ).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 32.07
    Der in den Vorplanungen vorgesehene Standort des nördlichen Teils der Anschlussstelle auf der Westseite der L 156 erweist sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange nicht eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Lösung und musste sich deshalb der Planfeststellungsbehörde nicht als vorzugswürdig aufdrängen (vgl. Urteile vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 und vom 20. Mai 1999 BVerwG 4 A 12.98 NVwZ 2000, 555 ).
  • BGH, 14.07.1956 - III ZR 29/55

    Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 32.07
    Darüber hinausgehender ausdrücklicher Erklärungen bedurfte es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1956 III ZR 29/55 BGHZ 21, 298 f.).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 32.07
    Wie der Senat mit Urteil vom 9. Juli 2008 BVerwG 9 A 14.07 (BVerwGE 131, 274 ) entschieden hat, begegnet die gesetzliche Zuständigkeitsregelung keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 32.07
    19 Die genannte Fristbestimmung soll für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit sorgen; gleichzeitig dient sie der Gewährleistung eines wirkungsvollen behördlichen und gerichtlichen Verfahrens (Urteil vom 30. Oktober 1997 BVerwG 3 C 35.96 BVerwGE 105, 288 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 2 BvL 26/81 BVerfGE 60, 253 ).
  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 32.07
    Sie schließt grundsätzlich eine Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde aus, die Einhaltung der Grenzwerte vorhabenbezogen zu garantieren (Urteil vom 26. Mai 2004 BVerwG 9 A 6.03 BVerwGE 121, 57 und vom 23. Februar 2005 BVerwG 4 A 5.04 BVerwGE 123, 23 ).
  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 32.07
    Entgegen der Auffassung der Klägerin sind neben der Grunduntersuchung von 2002 auch die Ergänzungen 2004 und 2006 keine Trend-, sondern Modellprognosen, so dass die Frage, ob nach Lage des Falles insoweit auch Trendprognosen genügt hätten, dahingestellt bleiben kann (zur Fortschreibung von Modellprognosen mittels bloßer Trendprognosen vgl. Urteil vom 19. März 2003 BVerwG 9 A 33.02 juris Rn. 28).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

  • BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03

    Anspruch auf Planaufhebung für den Neubau einer Ortsumgehung in Stollberg -

  • BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90

    Antrag auf Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen - Antrag auf Gewährung

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03

    Klagen gegen Ausbau der B 170 in Dresden abgewiesen

  • BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1982 - 3 S 1168/82

    Heraufholen von Prozeßresten bei verdecktem Teilurteil; Unzumutbarkeit

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